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KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begehen einer Amtspflichtverletzung wegen einer zu Unrecht ergangenen Anordnung zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung; Absehen von einer Anhörung der betroffenen Person vor der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung zur vorläufigen Unterbringung in eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.08.1994 - 13 O 99/94
- KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 122/94
Pflichten des Notars bei Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages
Auszug aus KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94
Der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit gilt auch in diesem Zusammenhang; fehlt sie wie hier, kann der Ersatzpflichtige sich nicht auf § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen (…Palandt-Thomas, BGB, 53. Aufl. 1994, § 839, Rdnr. 64, m.w.N.; vgl. insoweit neuestens auch BGH NJW 95, 2713, 2714). - BGH, 18.06.1973 - III ZR 207/71
Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs unter Eheleuten; …
Auszug aus KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94
Dieser Gesichtspunkt greift mit demselben Ergebnis aber auch durch, soweit an eine Inanspruchnahme der Ehefrau des Klägers zu denken sein mag (zur Frage einer anderweiten Ersatzmöglichkeit durch Inanspruchnahme einer Ehefrau vgl. BGH NJW 73, 1654); denn eine haftungsbegründende Schädigung des Klägers könnte ihr nur dann vorgeworfen werden, wenn sie - was sie durch ihre Handlungen allerdings ersichtlich zu erreichen beabsichtigte - den Kläger in eine zwangsweise Unterbringung bringen wollte, ihre Angaben dabei bewußt unwahr waren, sie also in böser Absicht handelte und sie gleichwohl davon ausgehen mußte, daß schon ihre "Anregung" ohne gründliche und vor allem sachverständige, nämlich fachärztlich fundierte Überprüfung zur zwangsweisen Unterbringung des Klägers führen würde. - BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94
Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus KG, 28.11.1995 - 9 U 6782/94
Daraus folgt nicht nur, daß die Anordnung einer Betreuung allenfalls bei Vorliegen vergleichbar schwerwiegender Gründe in Betracht kommt, sondern - wie in der Rechtsprechung zu Recht bereits ausgesprochen worden ist (BayObLG NJW-RR 95, 1274, 1275 m.w.N.) - darüber hinaus auch, daß der Betroffene aufgrund seiner psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann.